Digitale Signatur schafft Rechtsicherheit
In Zeiten, in denen ein Großteil der Kommunikation – sowohl im privaten als auch geschäftlichen Umfeld – auf elektronischem Wege passiert, ist ein digitales Äquivalent zur revisionssicheren Unterschrift notwendig geworden: die digitale Signatur
Durch die digitale Signatur ist es Personen möglich, auf elektronischem Weg Daten zu unterzeichnen. Dabei ist die Signierung untrennbar mit dem entsprechenden Dokument verbunden und kann von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst verändert werden. Die technische Grundlage bildet ein mathematisches Verfahren, welches es ermöglicht, dass Urheberschaft und Zugehörigkeit zur Nachricht durch jeden geprüft werden können.
Durch die rasante Entwicklung der Kommunikationstechnik und die Ausbreitung in sämtliche Lebensbereiche eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten. So lassen sich heutzutage unter anderem Zahlungsanweisungen, Bestellungen oder Anträge bei Behörden online erledigen. Auch die Übermittlung sensibler und geschäftskritischer Dokumente, die ursprünglich in Papierform von statten ging, erfolgt mittlerweile größtenteils auf elektronischem Wege. All dies macht die digitale beziehungsweise elektronische Signatur notwendig, welche die digitale Lösung für eine rechtsverbindliche Unterschrift darstellt.
Signaturgesetz regelt die Grundlagen
Dabei unterscheidet das deutsche Signaturgesetz, abhängig von den implizierten Sicherheitsanforderungen, zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter digitaler Signatur. Im Gegensatz zu einer eigenhändigen Unterschrift in digitaler Form, die leicht zu kopieren wäre, ist durch die digitale Signatur das Dokument eindeutig einem Urheber zuzuordnen. Die Grundlage hierfür bildet das Prinzip der Kryptographie, bei dem ein Schlüsselpaar – bestehend aus einem geheimen Signaturschlüssel (private key) und einem öffentlichen Verifikationsschlüssel (public key) – gebildet wird. Da nur ein zum öffentliche Schlüssel passender privater Schlüssel existiert, kann, wenn der öffentliche Schlüssel durch ein elektronisches Zertifikat einer Person zugeordnet wurde, über das öffentliche Verzeichnis des Zertifizierungsdienstanbieters die Identität des Signaturersteller eindeutig überprüft werden.
Durch die digitale Signatur erhalten elektronische Dokumente den gleichen Rechtscharakter wie ursprünglich manuell unterzeichnete Schriftstücke. Ein wesentlicher Vorteil, neben der Einsparung von Ressourcen: Gegenüber der handgeschriebenen Unterschrift kann eine Veränderung des Dokumentes wesentlich einfacher erkannt und somit die Integrität und Verbindlichkeit eines elektronischen Dokumentes sichergestellt werden. Mit webPDF lassen sich PDF-Dokumente – den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechend – digital signieren.