Dokumente mit digitalen Signaturen sichern - Teil 1

Signatur anfügen

Das webPDF-Portal bietet die Funktion zum digitalen Signieren von PDF-Dokumenten. Mit dem Dienst Digitale Signatur, basierend auf dem Webservice Signature, können Dokumente mit Unterschrift, Signatur und Zertifikat versehen und abgesichert werden. Interne und externe Kommunikationsprozesse lassen sich dadurch elektronisch und nachvollziehbar abwickeln.

Was ist eine digitale Signatur?

Viele Dokumente werden heute digital versendet, zum Beispiel Bewerbungsunterlagen, Zahlungsanweisungen, Behördenanträge, Rechnungen, Steuererklärungen oder Verträge. Eine qualifizierte digitale Signatur kann dabei die handschriftliche Unterschrift ersetzen. Gleichzeitig müssen Vertrauenswürdigkeit, Herkunft und Unversehrtheit des Dokuments technisch prüfbar sein.

Welche Formen digitaler Signaturen gibt es?

  • Digitale Signatur: Eine Nachricht oder ein Dokument wird mithilfe kryptografischer Verfahren (z. B. Prüfsumme plus Schlüssel) abgesichert. Diese Form wirkt wie eine elektronische Unterschrift und ermöglicht die Prüfung von Echtheit und Herkunft.
  • Digitalisierte handschriftliche Unterschrift: Ein Scan oder Bild einer Unterschrift, eines Siegels oder Stempels. Diese Variante kann theoretisch nachträglich verändert werden und reicht für hohe rechtliche Anforderungen in der Regel nicht aus.

Für eindeutig rechtssichere Dokumente sollte eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.

Wie funktioniert die Verschlüsselungstechnik?

Digitale Signaturen basieren auf Kryptographie, konkret auf asymmetrischen Verfahren. Dabei wird ein Schlüsselpaar verwendet:

  • privater Schlüssel
  • öffentlicher Schlüssel

Beide Schlüssel arbeiten zusammen. Der öffentliche Schlüssel wird über ein digitales Zertifikat einer Person oder Organisation zugeordnet. Die Ausstellung solcher Zertifikate erfolgt durch vertrauenswürdige Stellen, etwa Anbieter aus der Liste der Bundesnetzagentur.

Hinweis: In Teil 2 und Teil 3 wird die Funktionsweise sowie die praktische Umsetzung mit dem webPDF-Portal vertieft.

Ist ein digital signiertes Dokument rechtskräftig?

Es gibt drei Signaturstufen mit unterschiedlichen Anforderungen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Seit dem 01.07.2016 gilt in diesem Zusammenhang die eIDAS-Verordnung.

Elektronisch signierte Dokumente sind grundsätzlich zulässig. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) hat jedoch den höchsten Rechtsstatus und entspricht in vielen Fällen der handschriftlichen Unterschrift.

Für QES sind je nach Lösung zusätzliche Voraussetzungen nötig, z. B. Signaturkarte, Kartenleser oder cloudbasierte Signaturdienste.

Vergleich der Signaturarten

ArtCharakteristikTypische EinsatzbereicheRechtliche Einordnung
EinfachScan/Bild einer Unterschrift oder StempelInterne Dokumente, Vorgänge mit geringem RisikoGeringste Sicherheit, leicht veränderbar
FortgeschrittenKryptografisch abgesichert, Person zuordenbar, Manipulation erkennbarVerträge im B2B-Umfeld, Prozesse mit mittlerem SchutzbedarfHöherer Schutz, aber nicht in jedem Fall ausreichend für höchste Rechtsanforderungen
QualifiziertFortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat und sicherer SignaturerstellungNotarielle/behördliche Prozesse, regulierte Verfahren, rechtskritische DokumenteHöchste Sicherheits- und Rechtsstufe

Rechtliche und technische Vorgaben

Zu beachten sind insbesondere:

  • Datenschutz- und Sicherheitsstandards des ETSI
  • PAdES (PDF Advanced Electronic Signature)
  • CAdES (CMS Advanced Electronic Signatures)
  • Deutsches Signaturgesetz (SigG)
  • eIDAS sowie Informationen der Bundesnetzagentur
  • Anforderungen der Langzeitarchivierung nach GoBD