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GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Bei den Stichworten Elektronische Archivierung und E-Mail-Archivierung muss man sich als Unternehmen immer mit der sogenannten GDPdU beschäftigen. Diese Abkürzung steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Spätestens wenn eine steuerliche Betriebsprüfung ansteht, kommt die Frage auf: Welche Regeln gibt es zur Aufbewahrung von digitalen Unterlagen? Diese sind durch eine Verwaltungsanweisung des…




ZUGFeRD: Steuerunterlagen aufbewahren

ZUGFeRD als Datenmodell für den elektronischen Rechnungsaustausch findet Anwendung: Steuerrelevante Dokumente in das Portable Document Format (PDF) zu konvertieren und in dieser Form zu archivieren, ist vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun explizit befürwortet worden…