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PDF 2.0: Digitale Signaturen

Digitale Signaturen

Mit PDF 2.0 soll es möglich werden, Dokumente digital zu signieren - und zwar so, dass man sich sicher sein kann, dass die Unterschrift auch tatsächlich vom angegebenen Unterzeichner stammt

Die Übermittlung von vertraulichen Dokumenten über das Web hat in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Ein gutes Beispiel sind Rechnungen, die heutzutage oft nur noch per E-Mail versendet werden. Aber auch Verträge, notariell beglaubigte oder sonstige offizielle Dokumente werden immer häufiger auf digitalem Wege ausgetauscht.

Elektronische Rechnung: zehn Merksätze des BITKOM

Elektronische Rechnung

Lesetipp zum Thema elektronische Rechnung

Seit dem 1. Juli 2011 ist freigestellt, wie eine elektronische Rechnung übermittelt wird. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 setzt dabei die Vorgaben der 2010 geänderten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie um: Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens bei der digitalen Rechnung sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Digitale Signatur schafft Rechtsicherheit

Digitale Signatur per Tastatur

In Zeiten, in denen ein Großteil der Kommunikation - sowohl im privaten als auch geschäftlichen Umfeld - auf elektronischem Wege passiert, ist ein digitales Äquivalent zur revisionssicheren Unterschrift notwendig geworden: die digitale Signatur

Durch die digitale Signatur ist es Personen möglich, auf elektronischem Weg Daten zu unterzeichnen. Dabei ist die Signierung untrennbar mit dem entsprechenden Dokument verbunden und kann von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst verändert werden. Die technische Grundlage bildet ein mathematisches Verfahren, welches es ermöglicht, dass Urheberschaft und Zugehörigkeit zur Nachricht durch jeden geprüft werden können.