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ZUGFeRD: Steuerunterlagen aufbewahren

ZUGFeRD

ZUGFeRD als Datenmodell für den elektronischen Rechnungsaustausch findet Anwendung: Steuerrelevante Dokumente in das Portable Document Format (PDF) zu konvertieren und in dieser Form zu archivieren, ist vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun explizit befürwortet worden.

Mit den neuen Bestimmungen werden die seit 1995 geltenden Grundsätze abgelöst und den Bedingungen der heutigen Arbeitswelt angepasst. Mit Veröffentlichung der neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) hat das Bundesministerium für Finanzen nun die Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen in Form von PDF-Dokumenten genehmigt. Das widerum führte zur Entwicklung vom Rechnungsformat und Datenmodell ZUGFeRD um das es hier gehen soll. ZUGFeRD steht dabei für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

E-Government macht es möglich

Document Management

Modernes Dokumentenmanagement für schlankere und transparente Prozesse in den Kommunen

Am 1. August 2013 trat das E-Government-Gesetz in Kraft. Das Gesetz zur elektronischen Verwaltung scheint eine sinnvolle und zeitgemäße Ergänzung zur Abwicklung der Fachverfahren, also der IT-Anwendungen der Verwaltung, zu sein. Doch die Entwicklung, die den Mitarbeitern in Gemeinden und Kommunen schlankere Prozesse im Tagesgeschäft verspricht, ist selbigen meist ein Dorn im Auge. Neben der Gewohnheit, sämtliche Dokumente in Papierform zu bearbeiten und abzulegen, spielt auch die Angst um den Arbeitsplatz dabei eine entscheidende Rolle. Doch ohne den Menschen kann ein zeitgemäßes Dokumentenmanagement-System (DMS) nicht funktionieren. Dass das neue Gesetz und entsprechende Softwarelösungen keine Gefahr darstellen, sondern im Gegenteil Bürgern und Sachbearbeitern das Leben erleichtern können, ist ein Fakt, der mehr und mehr in das Bewusstsein aller Beteiligten rückt.