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ZUGFeRD: Steuerunterlagen aufbewahren

ZUGFeRD

ZUGFeRD als Datenmodell für den elektronischen Rechnungsaustausch findet Anwendung: Steuerrelevante Dokumente in das Portable Document Format (PDF) zu konvertieren und in dieser Form zu archivieren, ist vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun explizit befürwortet worden.

Mit den neuen Bestimmungen werden die seit 1995 geltenden Grundsätze abgelöst und den Bedingungen der heutigen Arbeitswelt angepasst. Mit Veröffentlichung der neuen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) hat das Bundesministerium für Finanzen nun die Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen in Form von PDF-Dokumenten genehmigt. Das widerum führte zur Entwicklung vom Rechnungsformat und Datenmodell ZUGFeRD um das es hier gehen soll. ZUGFeRD steht dabei für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.

ZUGFeRD: Neuer Standard für E-Rechnungen

Zugpferd mit Geschirr

PDF/A-3 als bevorzugtes ZUGFeRD-Format

Mit den Zentralen User Guidelines des Forums elektronische Rechnung Deutschland - kurz ZUGFeRD **-- wird ein neues Dokumenten- und Datenformat für den Austausch elektronischer Rechnungen beschrieben. Ziel der Initiatoren ist es, einen neuen Standard für den elektronischen Rechnungsaustausch zu etablieren, der als nationale Norm formuliert und schließlich beim europäischen Komitee für Normung (CEN) eingereicht werden soll. Das PDF spielt dabei eine entscheidende Rolle: Denn die visuelle Darstellung der Rechnungsdaten wird über ein PDF/A-3 Dokument hergestellt und gleichzeitig eine Rechnungsdatendatei im XML-Format in das PDF/A-3 Dokument eingebettet. **

Elektronische Rechnung: zehn Merksätze des BITKOM

Elektronische Rechnung

Lesetipp zum Thema elektronische Rechnung

Seit dem 1. Juli 2011 ist freigestellt, wie eine elektronische Rechnung übermittelt wird. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 setzt dabei die Vorgaben der 2010 geänderten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie um: Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens bei der digitalen Rechnung sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.